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Schlagwort : Vortrag

HomePosts Tagged "Vortrag"
Neugebauer2

Vortrag: “Kinder haften für ihre Eltern”

by sonnenfrohon 21 September 2017in Presseberichte No comment

Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Günther R. Neugebauer

Kinder sind ihren Eltern gegenüber im Alter unterhaltspflichtig. Ihren Lebensstandard und ihre Zukunftspläne brauchen sie dafür aber nicht aufzugeben – wenn sie richtig planen.

In einem Urteil haben die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) geurteilt: Kinder bleiben ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig – nur bei schweren Verfehlungen der Eltern erlischt die Unterhaltspflicht. Ein ziemlicher Ausnahmefall – die Mehrheit der Menschen wird sich der Unterhaltsforderung nicht grundsätzlich entziehen können.

Die Lebenserwartung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland waren noch vor gut 50 Jahren durchschnittlich bei 70 Jahren, inzwischen ist das Durchschnittalter über 80 Jahre geworden.

Die Pflegeversicherung deckt jetzt bereits nur einen kleinen Teil der nötigen Kosten ab. Und mit der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger und dementer alter Menschen steigt die Zahl der Kinder, die Unterhalt zahlen müssen.

Es sind meist die Sozialämter, die mit einer solchen Forderung auf die erwachsenen Kinder zukommen. Dass die Eltern selbst Unterhalt fordern, kommt fast ausschließlich bei Eltern mit gerichtlich bestelltem Betreuer vor. Auch die Fälle dürften sich mit der Zeit häufen. Und Streit ist absehbar. Denn wenn ihnen die Unterhaltsforderungen ins Haus flattern, haben die Kinder oft eigene Kinder zu versorgen und müssen sich selbst für das Alter absichern.

Private Kosten nachweisen

Doch eine verbreitete Angst erwachsener Kinder ist unbegründet: Dass ihnen selbst nicht genug bleibt, wenn sie Unterhalt zahlen sollen. Ihren Lebensstandard und auch Zukunftspläne braucht eine Unterhaltsforderung für die eigenen Eltern nicht über den Haufen zu werfen. Um sich davor zu schützen, müssen erwachsene Kinder allerdings ein wenig planen und auch private Kosten nachweisen können.

Die Berechnung der für ein unterhaltspflichtiges Kind zulässigen finanziellen Belastung ist grundsätzlich so einfach wie beängstigend: Das Amt ermittelt, wie viel Unterhalt an eigene Kinder das unterhaltspflichtige Kind laut der nach Einkommen gestaffelten Düsseldorfer Tabelle zahlen muss.

Vom Rest lässt das Amt dem unterhaltspflichtigen Kind 1600 € Selbstbehalt, erklärt Rechtsanwalt Günther R. Neugebauer von der Kanzlei Neugebauer & Coll. und von allem, was darüber hinaus geht, kann das Amt die Hälfte für den Elternunterhalt anfordern.

Komplizierter – dafür erfreulich – wird es bei der Frage, welche Kosten zusätzlich das Einkommen bei der Berechnung mindern und es so dem Zugriff des Amts entziehen.

Während für den Unterhalt der eigenen Kinder vereinfacht gesagt der Grundsatz des Bundesgerichtshofs gilt, dass Eltern im Extremfall das letzte Hemd mit ihnen teilen müssen bevor das Sozialamt für den Unterhalt einspringen muss, hat der Bundesgerichtshof dieser Einschätzung beim Unterhalt für die eigenen Eltern vor nicht allzu langer Zeit einige Riegel vorgeschoben.

Der Lebensstandard muss den Kindern erhalten bleiben

Der bisher gewohnte Lebensstandard und die eigene Altersvorsorge müssen den unterhaltspflichtigen Kindern erhalten bleiben“, sagt Rechtsanwalt Neugebauer.

„Alles, was sich im eigenen Leben als gewohnheitsmäßiger Lebensstandard herauskristallisiert hat, können unterhaltspflichtige Kinder einkommensmindernd ansetzen. Allerdings müssen sie ihn zuvor nachweisen. Das ist meist das größere Problem.

Die unterhaltspflichtigen Kindern mit eigener Immobilie die oftmals größte Angst nehmen dürfte: Die selbst genutzte Immobilie müssen die Sozialämter seither bei der Berechnung der Unterhaltspflicht außen vor lassen. Angemessene selbst genutzte Immobilien dienen der eigenen Altersvorsorge zahlungspflichtiger Kinder.

Einschränkung: Die Ämter dürfen für das Wohnen im eigenen Haus einen geldwerten Vorteil ansetzen, der wie zusätzliches Einkommen zählt. Dem können die Kinder aber im Gegenzug Kreditverpflichtungen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung einkommensmindernd entgegensetzen. Es braucht sich niemand zu sorgen, dass er aus seinem Haus raus muss oder nicht mehr in Urlaub fahren kann.

Wer kein Wohneigentum besitzt, sondern zur Miete wohnt, dem müssen die Sozialämter die vollen Kosten für die Warmmiete einkommensmindernd durchgehen lassen – auch wenn die über den etwa bei der Bewilligung von Sozialleistungen sonst üblichen Sätzen liegen. Wer allerdings beispielsweise ein Ferienhaus besitzt, den kann das Amt durchaus zwingen, es zu vermieten, um Geld für den Unterhalt der Eltern lockerzumachen.

Für die sonstige Altersvorsorge dürfen unterhaltspflichtige Kinder 20 Prozent vom Bruttoeinkommen behalten sowie weitere fünf Prozent für zusätzliche Altersvorsorgeausgaben.

Diese Kosten müssen die Kinder natürlich nachweisen, erklärt Neugebauer. Aber auch darüber hinaus brauchen unterhaltspflichtige Kinder wenige Einschränkungen hinzunehmen. Selbst den regelmäßigen Fernurlaub mehrmals im Jahr, teure Hobbys oder auch kostspieligen Musikunterricht für die Kinder darf das Amt nicht einfach streichen.

Die für diese Ausgaben nötigen Mittel muss es den unterhaltspflichtigen Kindern ebenfalls lassen. Das Problem ist nur: Die müssen dem Amt diese Kosten dann schon nachweisen. Sonst können sie nicht belegen, dass sie Standard sind. Das sei oft ein Problem, warnt Neugebauer. Daher rät er, sich frühzeitig mit dem Thema Pflege der Eltern zu befassen und die Kosten der eigenen Lebensführung gegebenenfalls frühzeitig zu dokumentieren.

Verschärft gilt dies noch für bloße Zukunftspläne. Auch diese muss ein unterhaltspflichtiges Kind nicht aufgeben – seien es Rücklagen für eine spätere Dachreparatur am Eigenheim oder das Ersparte für einen selbst finanzierten vorgezogenen Ruhestand. Doch sie sind den Ämtern gegenüber noch schwieriger zu verteidigen als Lebenshaltungskosten der Vergangenheit, weil ja naturgemäß noch keine Kosten angefallen sind.

Vorausschauend planen

Wem seine Pläne wichtig sind, der sollte vorausschauend planen. „Wir hatten mal einen Unternehmer, der mit 55 in den Ruhestand gehen wollte und mit 52 in die Beratung kam, weil sich abzeichnete, dass das Vermögen der Eltern für deren Pflege nicht reichen würde“, berichtet Neugebauer.

„Der Mann hatte sich seine Deckungslücke ausrechnen lassen, die durch den vorgezogenen Ruhestand entsteht und dafür Bar-Rücklagen gebildet. Es ging ihm nun darum, diese bereits seit Jahren bestehende Absicht dem Amt später nachzuweisen. Hierfür empfiehlt sich allerdings anwaltliche Hilfe zu nutzen.

Die Kosten für einen Anwalt können sich also lohnen. Denn Anwälte müssen im Gegensatz zu den ebenfalls zur Auskunft verpflichteten Sachbearbeitern immer die aktuelle Rechtslage kennen. Und die ist meist verbraucherfreundlich.

Auch beim Amt sollten Kinder aber trotzdem nachfragen – schon weil das die Ansprüche der Eltern in alle Richtungen prüft. Kürzlich hatten wir eine Frau, die keine Witwenrente geltend gemacht hatte“, berichtet Neugebauer. Die hat sie dann unerwartet dazu bekommen – und so die Unterhaltspflicht der Tochter gesenkt.

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mueller

Vortrag: “Umgang mit Arzneimitteln – kritisch betrachtet“

by sonnenfrohon 17 Februar 2017in Rückblicke No comment

17. Februar 2017. Und wieder hat sich in Altenriet etwas bewegt: “Umgang mit Arzneimitteln – kritisch betrachtet“

Ein voller Bürgersaal, ein sehr informativer Vortrag über Medikamente und interessante Gespräche, Diskussionen bis in die späten Abendstunden.

Die Veranstaltung zu dem Thema „Der Umgang mit Arzneimitteln – kritisch betrachtet“ wurde um 19 Uhr im Bürgersaal des Rathauses von Herrn Neugebauer, 1. Vorsitzende von altenriet bewegt, eröffnet. Nach der Begrüßung der zahlreich erschienenen Bürger und Bürgerinnen von Altenriet und den Nachbargemeinden übergab er das Wort an den Referenten Siegfried Müller. Ein Auszug des Referates finden Sie hier zum Download.

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Vortrag: Finanzielle Vorsorge im Alter, altersgerechtes Bauen & Wohnen und die Pflege zuhause

by sonnenfrohon 23 Februar 2015in Presseberichte, Rückblicke No comment

Aus der Vortragsreihe von ALTENRIET BEWEGT – Gemeinschaft der Selbständigen e.V.

In Altenriet hat sich wieder etwas bewegt: Auch der der zweite Vortragsabend von ALTENRIET BEWEGT – Gemeinschaft der Selbständigen e.V. zum Thema „Fragen im Alter“ bot wieder informative Vorträge und interessante Gespräche und Diskussionen bis in die späten Abendstunden!

Die Veranstaltung „Finanzielle Vorsorge im Alter, altersgerechtes Bauen & Wohnen und die Pflege zuhause“ wurde um 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses zu Altenriet von Herrn Neugebauer, Vorstand, pünktlich eröffnet. Nach der Begrüßung der zahlreich erschienenen Bürger und Bürgerinnen von Altenriet und den Nachbargemeinden übergab er das Wort an die Referenten.

Der Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann Herr Norbert Fogl begann mit dem informativen ersten Vortrag „finanzielle Vorsorge im Alter“. Sowohl die Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland als auch die unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten wurden ausführlich angesprochen. Nach Beantwortung der ersten Fragen aus dem Publikum setzte Herr Schäfer die Vortragsreihe fort.

Glasermeister Kevin Schäfer referierte über „altersgerechtes Bauen & Wohnen“. Von der Planung bis zur Umsetzung im Bestand erklärte Experte Schäfer in anschaulichen Beispielen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Außen- und Wohnraumgestaltung. Des Weiteren beschrieb er ausführlich, wie man auch mit kleinen Änderungen im Haushalt das Wohnen altersgerecht (um-)gestalten kann und übergab nach einer kleinen Pause das Wort an Frau Johnson.

Altenpflegeexpertin Magdalena Johnson erläuterte detailliert die vielfältigen Möglichkeiten zu dem Thema „Pflege zuhause im Alter“ und wies auf die wichtigen Beratungsangebote der Pflegestützpunkte hin. Die vielen staatlichen und kommerziellen Angebote auf diesem Sektor helfen auch im Alter möglichst lange und gut versorgt in der eigenen Wohnung leben zu können.

Die Vortragsreihe wurde gegen 22 Uhr beendet, anschließend tauschten sich die Besucher und Referenten bei weiteren Gesprächen und Diskussionen aus. Ein besonderer Dank geht an unsere Fotografin Birgit Schmidt aus Neckartenzlingen, die diesen Vortragsabend bestens dokumentiert hat.

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Ein voller Erfolg – erste Vortragsreihe von ALTENRIET BEWEGT

by sonnenfrohon 25 November 2014in Presseberichte, Rückblicke No comment

Ein voller Erfolg – erste Vortragsreihe von ALTENRIET BEWEGT – Gemeinschaft der Selbständigen e.V.

In Altenriet hat sich etwas bewegt: Ein voller Bürgersaal, informative Vorträge und interessante Gespräche und Diskussionen bis in die späten Abendstunden – der erste Vortragsabend von ALTENRIET BEWEGT – Gemeinschaft der Selbständigen e.V. zum Thema „Fragen im Alter“ wurde ein voller Erfolg! Die Veranstaltung „Der richtige Weg zur Vorsorge für das Alter in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht“ wurde um 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses zu Altenriet von Herrn Kruse, Schriftführer, pünktlich eröffnet. Nach der Begrüßung der zahlreich erschienenen Bürger und Bürgerinnen von Altenriet und den Nachbargemeinden übergab er das Wort an die Referenten. Rechtsexperte Günther R. Neugebauer begann mit dem informativen ersten Vortrag „Erben und Vererben“. Von der Erbfolge bis zum Testament wurden alle wichtigen Punkte ausführlich dargestellt. Der zweite Teil des Vortrages beschäftigte sich mit den wichtigen Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung“. Anschaulich erläuterte Rechtsanwalt Neugebauer die Unterschiede und wies auf rechtlich relevante Inhalte hin. Nach Beantwortung der ersten Fragen aus dem Publikum setzte der Steuerexperte Alexander Schmid die Vortragsreihe fort. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Alexander Schmid referierte über „Wege zur steuergünstigen Vermögensübertragung“. Von der Schenkung bis zum Nießbrauch erklärte Steuerexperte Schmid in anschaulichen Beispielen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vermögensübertragung. Hingewiesen wurde dabei selbstverständlich auf Grenz- und Freibeträge, zeitliche Einheiten und Familienstand. Auch hier gab es zahlreiche Wortmeldungen, die ausführlich beantwortet wurden. Die Vortragsreihe wurde gegen 22 Uhr beendet, anschließend tauschten sich die Besucher und Referenten bei weiteren Gesprächen und Diskussionen weiter aus.

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Herzlichen Dank an unsere Fotografin Birgit Schmidt aus Neckartenzlingen, dass sie sich so viel Zeit für uns genommen hat!

Selbstverständlich stehen dem interessierten Leser diese Vorträge auf unserer Homepage als Download zur Verfügung. Die nächste Informationsveranstaltung der Vortragsreihe „Fragen im Alter“ wird am 23. Februar 2015, 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses zu Altenriet stattfinden. Thema wird sein: Vorsorge – Pflege – barrierefreies Bauen. Wir freuen uns, wenn Sie wieder so zahlreich zu dieser Veranstaltung erscheinen werden!

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Pressebericht, NTZ – Nürtinger Zeitung vom 3.12.2014

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Anstehende Veranstaltungen

  • Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.

Impressum

altenriet bewegt – Gemeinschaft der Selbständigen e.V.
Kelterstraße 15, 72657 Altenriet
Telefon: 07127 9221-09, Fax: 07127 9221-10
E-Mail:
Web: www.altenriet-bewegt.de
Facebook: www.facebook.com/altenrietbewegt

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Günther R. Neugebauer, 1. Vorsitzender
Markus Fritzsch, stellvertretender Vorsitzender
Hans-Georg Kruse, Schriftführer
Michaela Welsch, Schatzmeister

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